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Paßbilder, biometrisch,
national & international für ALLE amtlichen Dokumente.

Visum, Personalausweiß, Gesundheitskarte,
Kinderausweiß, Niederländischer Reisepaß, Europa
Reisepaß, USA Paß, alle EU Päße
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Sie können auch von Mo-Fr von 10-18 Uhr ohne Voranmeldung vorbeikommen, bitte rechnen Sie dann mit einer geringen Wartezeit von ca. 5-20 Minuten.


Informationen :

- zum Reisepaß

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ersonalausweiß

- zum Gesundheitskarte
- zum Niederländischer Pass


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Reisepaß für Niederlande

 

Das Foto wird nur akzeptiert, wenn es allen unten genannten Voraussetzungen entspricht, sofern nicht Ausnahmeregelungen der Passvorschriften anwendbar sind.

1. Maße

  • Format Passfoto 35 mm × 45 mm (B × H)
  • Breite: von Ohransatz bis Ohransatz minimal 16 mm und maximal 20 mm
  • Maße für Erwachsene und Jugendliche:
    Höhe von Kinn bis Scheitel (d.h. Schädeldecke, nicht Haaransatz!) minimal 26 mm und maximal 30 mm
  • Maße für Kinder bis zu 10 Jahre:
    Höhe von Kinn bis Scheitel (d.h. Schädeldecke, nicht Haaransatz!) minimal 19 mm und maximal 30 mm

2. Fotoqualität

  • Farbfoto
  • natürliche Wiedergabe, ohne optische Verformung, keine unnatürliche Hautfarbe
  • ausreichende Schärfe
  • Foto unbeschädigt
  • keine Reproduktion (Kopie)
  • abgedruckt auf hochwertigem, glattem Fotopapier
  • mit einer minimalen Auflösung von 400 dpi
 

3. Hintergrund

  • Hintergrund hellgrau, ggf. hellblau
  • einfarbig (ohne Farbverlauf)
  • gleichmäßig ausgeleuchtet
  • ausreichend Kontrast zwischen Kopf und Hintergrund
    (nur wenn z.B. jemand graues Haar hat, darf der Hintergrund ein wenig dunkler sein als in der Fotomatrix dargestellt)
 

4. Wiedergabe des Gesichts

  • Kopf unbedeckt, es sei denn der Antragsteller hat nachgewiesen, dass dies aus medizinischen oder religiösen Gründen nicht möglich ist
  • Gesicht vollständig sichtbar
  • Ohransatz muss feststellbar sein
  • Augen müssen vollständig sichtbar sein
  • es dürfen keine Störungen durch Reflexionen z.B. von Schmuck sichtbar sein
 

5. Haltung

  • Kopf geradeaus, nicht geneigt
  • die Augen stehen auf einer horizontalen Linie
  • die Schultern stehen gerade
  • es darf keine sichtbare Abstützung zu sehen sein
 

6. Gesichtsausdruck

  • neutraler Gesichtsausdruck
  • die Augen sind vollständig sichtbar
  • Blick gerade in die Kamera
  • mit geschlossenem Mund
 

7. Brille

    wenn der Antragsteller auf dem Foto eine Brille trägt:
  • beide Augen sind vollständig sichtbar, die Fassung trifft nicht an die Augen
  • die Brille hat vollständig durchscheinende Gläser ohne Tönung
  • keine Reflexion in den Brillengläsern sichtbar
  • es fällt kein Schatten der Brille in die Augenhöhlen
    Tipp: nehmen Sie die Brille ab, um eine mögliche Ablehnung des Fotos zu vermeiden
 

8. Beleuchtung

  • gleichmäßige Beleuchtung, sowohl im Gesicht als auch im Hintergrund
  • keine Schatten in Gesicht und Hintergrund
  • keine Reflexion im Gesicht
 

9. Position

  • Kopf zentriert, in der Mitte des Bildes

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Die Gesundheitskarte


Das richtige Paßbild zu Ihrer Gesundheitskarte !






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Personaldokumente/elektronischer Reisepass -

Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Pässen.
Dieser Foto-Mustertafel sind die Qualitätsmerkmale zu entnehmen,die die Eignung der Fotos für den vorgesehenen Einsatz in Pässen gewährleisten. Es ist dringend erforderlich, die hier beschriebenen Anforderungen zu beachten, da sonst eine biometrische Erkennung des Antragstellers sowie die einwandfreie Wiedergabe des Bildes im Dokument nicht gewährleistet sind.
Der Passbewerber ist grundsätzlich ohne Kopfbedeckung abzubilden. Die Passbehörde kann vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung insbesondere aus religiösen Gründen, von den übrigen Anforderungen aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, Ausnahmen zulassen.

FORMAT

Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende, sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70 - 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 32 - 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen.
Wegen der häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes sind Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe 27 mm unterschreitet oder 40 mm überschreitet.
Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf (einschl. Frisur) möglichst vollständig abgebildet ist, ohne aber die Gesichtsgröße zu verkleinern. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto platziert sein.

SCHÄRFE UND KONTRAST

Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein.


 AUSLEUCHTUNG

Das Gesicht muss gleichmäßig ausgerichtet werden. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie rote Augen sind zu vermeiden.

 HINTERGRUND

Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild). Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.FOTOQUALITÄT

Das Foto sollte (insbesondere bei der Aufnahme mit einer Digitalkamera) auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600dpi vorliegen. Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben. Das Foto darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen.
Das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe vorliegen.

KOPFPOSITION UND GESICHTSAUSDRUCK

Eine Darstellung der Peron mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blicken.

AUGEN UND BLICKRICHTUNG

Die Person muss auf dem Foto direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt werden.

BRILLENTRÄGER

Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig). Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.

KOPFBEDECKUNG

Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.

KINDER

Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind folgende Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig: Die Gesichtshöhe bei Kindern muss 50 - 80% des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 22 - 36mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen.
Wegen des häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes sind Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe 17mm unterschreitet oder 40mm überschreitet.

Bei Säuglingen und Kleinkindern gelten zusätzlich die nachfolgend beschriebenen Abweichungen.

SÄUGLINGE UND KLEINKINDER

Bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind zusätzlich zu den unter der Überschrift "Kinder" dargestellten Ausnahmen Abweichungen in der Kopfhaltung(nicht von der Frontalaufnahme!), im Gesichtsausdruck, hinsichtlich Augen und Blickrichtung sowie hinsichtlich der Zentrierung auf dem Foto zulässig.

 

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