Paßbilder, biometrisch,
national & international für ALLE amtlichen Dokumente.
Visum, Personalausweiß, Gesundheitskarte, Kinderausweiß, Niederländischer Reisepaß, Europa Reisepaß, USA Paß, alle EU Päße,
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Sie können auch von Mo-Fr von 10-18 Uhr ohne
Voranmeldung vorbeikommen, bitte rechnen Sie dann mit einer
geringen Wartezeit von ca. 5-20 Minuten.
Informationen :
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Reisepaß für Niederlande
Das Foto wird nur akzeptiert, wenn es allen unten genannten
Voraussetzungen entspricht, sofern nicht Ausnahmeregelungen der
Passvorschriften anwendbar sind.
1. Maße
- Format Passfoto 35 mm × 45 mm (B × H)
- Breite: von Ohransatz bis Ohransatz minimal 16 mm und
maximal 20 mm
- Maße für Erwachsene und Jugendliche:
Höhe von Kinn bis Scheitel (d.h. Schädeldecke, nicht
Haaransatz!) minimal 26 mm und maximal 30 mm
- Maße für Kinder bis zu 10 Jahre:
Höhe von Kinn bis Scheitel (d.h. Schädeldecke, nicht
Haaransatz!) minimal 19 mm und maximal 30 mm
2. Fotoqualität
- Farbfoto
- natürliche Wiedergabe, ohne optische Verformung, keine
unnatürliche Hautfarbe
- ausreichende Schärfe
- Foto unbeschädigt
- keine Reproduktion (Kopie)
- abgedruckt auf hochwertigem, glattem Fotopapier
- mit einer minimalen Auflösung von 400 dpi
3. Hintergrund
- Hintergrund hellgrau, ggf. hellblau
- einfarbig (ohne Farbverlauf)
- gleichmäßig ausgeleuchtet
- ausreichend Kontrast zwischen Kopf und Hintergrund
(nur wenn z.B. jemand graues Haar hat, darf der Hintergrund
ein wenig dunkler sein als in der Fotomatrix dargestellt)
4. Wiedergabe des Gesichts
- Kopf unbedeckt, es sei denn der Antragsteller hat
nachgewiesen, dass dies aus medizinischen oder religiösen
Gründen nicht möglich ist
- Gesicht vollständig sichtbar
- Ohransatz muss feststellbar sein
- Augen müssen vollständig sichtbar sein
- es dürfen keine Störungen durch Reflexionen z.B. von
Schmuck sichtbar sein
5. Haltung
- Kopf geradeaus, nicht geneigt
- die Augen stehen auf einer horizontalen Linie
- die Schultern stehen gerade
- es darf keine sichtbare Abstützung zu sehen sein
6. Gesichtsausdruck
- neutraler Gesichtsausdruck
- die Augen sind vollständig sichtbar
- Blick gerade in die Kamera
- mit geschlossenem Mund
7. Brille
wenn der Antragsteller auf dem Foto eine Brille trägt:
- beide Augen sind vollständig sichtbar, die Fassung
trifft nicht an die Augen
- die Brille hat vollständig durchscheinende Gläser ohne
Tönung
- keine Reflexion in den Brillengläsern sichtbar
- es fällt kein Schatten der Brille in die Augenhöhlen
Tipp: nehmen Sie die Brille ab, um eine mögliche Ablehnung
des Fotos zu vermeiden
8. Beleuchtung
- gleichmäßige Beleuchtung, sowohl im Gesicht als auch im
Hintergrund
- keine Schatten in Gesicht und Hintergrund
- keine Reflexion im Gesicht
9. Position
- Kopf zentriert, in der Mitte des Bildes
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Die Gesundheitskarte
Das richtige Paßbild zu Ihrer
Gesundheitskarte !
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Personaldokumente/elektronischer Reisepass
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Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien
Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der
Gesichtsbiometrie in Pässen.
Dieser Foto-Mustertafel sind die Qualitätsmerkmale zu entnehmen,die die
Eignung der Fotos für den vorgesehenen Einsatz in Pässen gewährleisten.
Es ist dringend erforderlich, die hier beschriebenen Anforderungen zu
beachten, da sonst eine biometrische Erkennung des Antragstellers sowie
die einwandfreie Wiedergabe des Bildes im Dokument nicht gewährleistet
sind.
Der Passbewerber ist grundsätzlich ohne Kopfbedeckung abzubilden. Die
Passbehörde kann vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung insbesondere aus
religiösen Gründen, von den übrigen Anforderungen aus medizinischen
Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, Ausnahmen zulassen.
FORMAT
Das Foto muss
die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende,
sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die
Gesichtshöhe muss 70 - 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer
Höhe von 32 - 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei
ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen.
Wegen der häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes sind
Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe 27 mm
unterschreitet oder 40 mm überschreitet.
Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf
(einschl. Frisur) möglichst vollständig abgebildet ist, ohne aber die
Gesichtsgröße zu verkleinern. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto
platziert sein.
SCHÄRFE UND KONTRAST
Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf
abgebildet, kontrastreich und klar sein.
AUSLEUCHTUNG
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgerichtet werden.
Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie rote Augen sind zu
vermeiden.
HINTERGRUND
Der Hintergrund muss einfarbig hell sein
(idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu
den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer
Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf
kein Muster aufweisen. Das Foto darf ausschließlich die zu
fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder
Gegenstände im Bild). Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten
entstehen.FOTOQUALITÄT
Das Foto sollte (insbesondere bei der Aufnahme mit einer
Digitalkamera) auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von
mindestens 600dpi vorliegen. Das Foto muss farbneutral sein und die
Hauttöne natürlich wiedergeben. Das Foto darf keine Knicke oder
Verunreinigungen aufweisen.
Das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe vorliegen.
KOPFPOSITION UND GESICHTSAUSDRUCK
Eine Darstellung der Peron mit geneigtem oder
gedrehtem Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss
mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die
Kamera blicken.
AUGEN UND BLICKRICHTUNG
Die Person muss auf dem Foto direkt in die Kamera
blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein und
dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt werden. BRILLENTRÄGER
Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein
(Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder
Sonnenbrillen sind nicht zulässig). Der Rand der Gläser oder das
Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.
KOPFBEDECKUNG
Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. In
diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur
Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht
entstehen.
KINDER
Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
sind folgende Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich
zulässig: Die Gesichtshöhe bei Kindern muss 50 - 80% des Fotos
einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 22 - 36mm von der
Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende
unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen.
Wegen des häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes
sind Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe
17mm unterschreitet oder 40mm überschreitet.
Bei Säuglingen und Kleinkindern gelten zusätzlich die
nachfolgend beschriebenen Abweichungen.
SÄUGLINGE UND
KLEINKINDER
Bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 6.
Lebensjahr sind zusätzlich zu den unter der Überschrift "Kinder"
dargestellten Ausnahmen Abweichungen in der Kopfhaltung(nicht von der
Frontalaufnahme!), im Gesichtsausdruck, hinsichtlich Augen und
Blickrichtung sowie hinsichtlich der Zentrierung auf dem Foto zulässig.
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